Erwerbscheinpflichtige Waffen und Munition werden nur verkauft bzw. geliefert gegen Vorlage von gültigen Dokumenten: z.B. Jagschein im Original, Waffenbesitzkarte im Original, Munitions-Erwerbschein im Original oder Sondergenehmigung im Original. Zusätzlich ist der Personalausweis in Kopie (beide Seiten) vorzulegen.